Schlangen führen ein verborgenes Leben, weshalb ihr Rückgang unbemerkt bleiben kann. Wenn man ihren Schutz jedoch nicht zur Priorität macht, drohen Hunderte von Arten in naher Zukunft auszusterben. Die schwerste Bedrohung für sie ist die Zerstörung ihres Lebensraums, doch Schlangen werden auch aus Angst getötet, und viele werden Opfer des Strassenverkehrs oder des Handels mit Häuten.
Die natürlichen Lebensräume der Schlangen werden durch die Tätigkeiten des Menschen verwüstet (Rodung für die Landwirtschaft, Abholzung usw.). In manchen Regionen wurden bereits zahlreiche Schlangenarten ausgerottet, zu einem grossen Teil, weil sie den bedrohten Lebensräumen nicht so leicht entkommen können wie Säugetiere oder Vögel.
Manche Arten werden von Fressfeinden getötet, die vom Menschen absichtlich oder versehentlich eingeführt wurden: Katzen, Hunde, Mangusten, Ratten. Die industrielle und wirtschaftliche Entwicklung hat zudem oft die Beutetiere der Schlangen vertrieben und ihnen so die Nahrung entzogen. Sie werden in vielen Ländern auch bei Sichtung getötet, ob giftig oder nicht.
Tausende sterben auf den Strassen, werden für ihre Haut ausgebeutet, für Zoos, Terrarien oder die Forschung gefangen, und in manchen Regionen Nordamerikas ist die « Klapperschlangenjagd » sogar eine Freizeitaktivität, die in Form von Treibjagden organisiert wird.
Schutzmassnahmen:
Schlangen brauchen sofortige Hilfe, wenn sie überleben sollen. Sie müssen genauso geschützt werden wie die anderen vom Aussterben bedrohten Arten.
Die Forschung muss über ausreichende Mittel verfügen, um die zahlreichen Lücken in unserem Wissen über Schlangen zu schliessen (manche Arten sind nur anhand einer Handvoll Exemplare bekannt…).
Die Entwicklung von Naturschutzgebieten, die den Schlangen gewidmet sind, wird noch viele Anstrengungen erfordern, doch glücklicherweise geniessen sie einen indirekten Schutz, wenn sie Lebensräume mit anderen vom Aussterben bedrohten Arten teilen. Die Nationalparks und Naturschutzgebiete sind daher von grossem Wert, um zum Schutz der Arten beizutragen.
Für manche Schlangenarten sind die Nachzuchtprogramme in Gefangenschaft die einzige Lösung, um sie vor dem Aussterben zu bewahren. Das Ziel der Zucht in Gefangenschaft muss es sein, die Schlangen wieder in die Natur auszusetzen; ist eine Art jedoch infolge der Zerstörung ihres Lebensraums selten, muss man zunächst vor Ort wirksame Schutzmassnahmen ergreifen.
Bildung bleibt nach wie vor das beste Schutzinstrument…
Gesetzgebung:
Weltweit profitieren zahlreiche Schlangenarten von einigen Tierschutzgesetzen, von denen 3 das Sammeln, den Handel und die Ausfuhr seltener Schlangen (oder daraus gewonnener Produkte) regeln.
Die wichtigste (und bekannteste) internationale Regelung ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das berühmte CITES (Convention on International Trade in Endangered Species), das den Handel mit bedrohten Arten regeln soll, seien sie tierisch oder pflanzlich. 1973 in Washington unterzeichnet, wurde dieses Übereinkommen von 120 Ländern ratifiziert. Die betroffenen Arten wurden je nach Grad der Bedrohung, die auf ihnen lastet, in Listen, den Anhängen, erfasst. Die als am stärksten gefährdet geltenden Tiere wurden in Anhang I zusammengefasst und sind vollständig geschützt. Sie dürfen nicht aus ihrem Herkunftsland ausgeführt werden, ausser zugunsten von Einrichtungen mit wissenschaftlichem oder erzieherischem Zweck. Die weniger gefährdeten Tiere, die dennoch einer Kontrolle unterliegen sollen, sind in Anhang II gelistet. Sie dürfen ausgeführt werden, unterliegen aber einer Kontrolle auf Ebene des Ausfuhr- und des Einfuhrlandes.
Zum Schutz und zum Gesetz im Überblick
Viele Schlangen sind durch die Zerstörung ihrer Lebensräume, den Strassenverkehr und den Handel bedroht. Mehrere Arten sind geschützt: Man entnimmt keine Schlange aus der Natur, und der Handel mit bedrohten Arten ist auf internationaler Ebene durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (« CITES ») geregelt.
Zum Merken Fangen Sie niemals eine wilde Schlange. In der Schweiz ist die Haltung bestimmter Arten — und aller giftigen Arten — bewilligungspflichtig, und der Handel mit geschützten Arten ist geregelt (CITES). Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem kantonalen Veterinärdienst. Diese Informationen ersetzen keine offizielle Rechtsberatung.